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Arthur Schopenhauer : Gerechtigkeit

Zwischen der Gerechtigkeit und
der echten Redlichkeit des Herzens
 ist ein analoges Verhältnis
wie zwischen der Höflichkeit und
 der echten Menschenliebe
.
Arthur Schopenhauer , E 187.

Die folgenden Textauszüge sind aus:
Gustav Friedrich Wagner :
Encyklopädisches Register aus Schopenhauer´s Werken ,
 1. Aufl., Karlsruhe 1909, S. 152 f. (Stichwort: Gerechtigkeit ).

> Abkürzungen der Zitatquellen

  • Hauptstellen:
    > W I 414 ff., 437 ff. ; E 212 ff.
     
  • Die triviale Definition der Gerechtigkeit heißt:
    Jedem das Seinige geben
    > E 217.
     
  • Wenn auf der Welt Gerechtigkeit herrschte,
    wäre es hinreichend, sein Haus gebaut zu haben;
    aber weil das Unrecht an der Tagesordnung ist,
    so ist erfordert, dass man auch im Stande sei,
    es zu schützen
    > P II 258.
  • Die Gerechtigkeit ist die bloße Negation des Bösen;
    sie ist eine negative Tugend, eine Schutzwehr,
    welche den Anderen vor Verletzungen bewahrt
    > W I 437; E 213f., 217.
    Daher lässt sie sich auch erzwingen
    > E 217.
     
  • Gerechtigkeit hat als Basis das Mitleid
    > E 208 f., 212 f., 216.
  • Wenn ein Mal die Maxime der Gerechtigkeit wankt,
    ist kein Motiv wirksamer, als das aus dem Mitleid geschöpfte
    > E 216.
     
  • Der höchste Grad der Gerechtigkeit geht so weit,
    daß man seine Rechte auf ererbtes Eigentum in Zweifel zieht
    und jede fremde Dienstleistung,
    jeden Luxus als einen Vorwurf empfindet
    > W I 438.
     
  • Die zeitliche Gerechtigkeit hat ihren Sitz im Staate;
    sie ist eine vergeltende und strafende und wird allein
    durch die Rücksicht auf die Zukunft zur Gerechtigkeit
    > W I 414.
     
  • Die ewige Gerechtigkeit beherrscht nicht den Staat,
    sondern die Welt; sie ist nicht von menschlichen Einrichtungen
    abhängig, nicht unsicher und schwankend,
    sondern unfehlbar und sicher
    > W I 414.
  • Zwei Eigentümlichkeiten der menschlichen Natur zeigen,
    daß das Wesen  der ewigen Gerechtigkeit Jedem,
    wenigstens als dunkles Gefühl, bewußt ist:
    nämlich die Befriedigung, daß Der, welcher ein Leiden
    verursacht hat, das selbe Maß des Schmerzes wieder erleide,
    und diejenige Vergeltungssucht, bei welcher der Rächer
    bewußt und freiwillig selbst in den Tod geht
    > W I 422 ff.
  • Die ewige Gerechtigkeit ist nur zu retten durch die Annahme,
    daß Erzeuger und Erzeugtes dem Wesen nach identisch sind
    > W II 652.
  • Die ewige Gerechtigkeit wird von Dem im
     principio individuationis Befangenen nicht erkannt
    > W I 416 f., 418, 419f.
  • Die tiefere im principio individuationis nicht mehr befangene
    Erkenntnis fordert keine Vergeltung, da sie die ewige
    Gerechtigkeit erkennt
    > W I 423.

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